Werde Mitglied bei der Spvgg. 1903 Fechenheim

Werde Teil unserer Gemeinschaft – egal ob als Spieler, Trainer, Unterstützer oder Schiedsrichter

Unsere Mitgliedsbeiträge (gültig ab dem 01.01.2026)

Kategorie Information Beitrag pro Jahr
Senioren 1 Ab dem 19. Lebensjahr 120,00 €
Senioren 2 Schüler, Azubis, Studenten 90,00 €
Junioren Bambinis bis A-Jugend 132,00 €
Ermäßigte Rentner, Menschen mit einem GdB ab 50% 90,00 €
Passive 1 Trainer, Co-Trainer, Betreuer 0,00 €
Passive 2 Schiedsrichter 0,00 €

Einmalige Aufnahmegebühr: 35 €
Spielerpass: einmalig 20 € (nur aktive Spieler)

So funktioniert die Anmeldung

  1. Formular online ausfüllen
  2. Antrag wird automatisch übermittelt
  3. Prüfung durch den Verein
  4. Rückmeldung per E-Mail
  5. Start zum nächsten Monat

Wichtige Hinweise

Beginn der Mitgliedschaft und Beitragsberechnung:

Die Mitgliedschaft beginnt zum nächsten Monatsersten, der dem Unterschriftsdatum dieses Antrags folgt. (Bsp.: Unterschrift am 17.April – Beginn Mitgliedschaft 1. Mai)

Die Beitragsberechnung erfolgt ab dem Beginn der Mitgliedschaft.

Jedes aktive Vereinsmitglied, das am Spielbetrieb teilnimmt, verpflichtet sich dazu mindestens das von uns bereitgestellte „Pflichtpaket“ zu bestellen.

Der Verein lebt von einer starken Gemeinschaft und dem Engagement seiner ehrenamtlichen Mitarbeiter und Helfer – insbesondere im Jugendbereich. Daher verpflichten sich aktive Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten minderjähriger Mitglieder, den Verein durch eine der folgenden ehrenamtlichen Tätigkeiten zu unterstützen: Arbeitseinsatz am Sportgelände, Medienmitarbeit im Jugendbereich des eigenen Teams, Mitarbeit am Verkaufsstand, Unterstützung bei Vereinsfesten u. ä.

Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 35,00 € erhoben.
Pro Mannschaft wird eine angepasste Trainerpauschale erhoben.

Zum Einzug von Zahlungen aus der Mitgliedschaft bei der Sportvereinigung 1903 Fechenheim erteilt das Mitglied (bzw. im Falle der Anmeldung eines minderjährigen Kindes ein Erziehungsberechtigter) dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat.

Erfolgt die Anmeldung eines minderjährigen Kindes, übernimmt der bzw. übernimmt die unterzeichnende Erziehungsberechtige gegenüber der Sportvereinigung 1903 Fechenheim eine selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des minderjährigen Kindes aus der Vereinsmitgliedschaft.

Alle im Zusammenhang mit einer Rücklastschrift entstehenden Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von jeweils 10,00 € je Zahlungserinnerung sind durch das Mitglied zu tragen und werden automatisch eingezogen. Die Sportvereinigung 1903 Fechenheim behält sich im Wiederholungsfall vor, die ausstehenden Forderungen mittels Inkassobüro einzufordern.

Die Beendigung der Mitgliedschaft bei der Sportvereinigung 1903 Fechenheim kann nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende erfolgen und muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Vorzugsweise per E-Mail an: info@fechenheim03.de

Um am Spielbetrieb eines anderen Vereins teilnehmen zu können, muss eine Abmeldung erfolgen. Diese ist vorzugsweise per E-Mail an info@fechenheim03.de zu richten.

Das Mitglied und der Kontoinhaber, der aus dem SEPA-Lastschriftmandat hervorgeht, sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereins- und Verwaltungszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein erhebt, nutzt und verarbeitet die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Richtlinien.

Mitglieder des Vereins sind in einer Sportunfall- und Haftpflichtversicherung durch den Landessportbund Hessen versichert. Diese Versicherung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Vereinsbeitrag gezahlt wurde.

Mitgliedsantrag online

Bitte fülle alle Pflichtfelder vollständig aus. Je nach Auswahl werden weitere Felder automatisch eingeblendet.

Zur Absicherung des Antrags und zur Verhinderung von Missbrauch wird bei der Übermittlung des Formulars die IP-Adresse des Antragstellers gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und dient ausschließlich der Nachvollziehbarkeit und Sicherheit des Antragsverfahrens. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der IP-Adresse erfolgt nicht. Die Speicherung erfolgt nur für die Dauer, die zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich ist.


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